AGB


§ 1 Geltungsbereich


Verkauf, Lieferung und sonstige Leistungen erfolgen nur zu den nachstehenden Bedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Regelungen des Käufer erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Bedingungen abweichender Bedingungen des Kunden Lieferungen vorbehaltlos ausführen.


§ 2 Angebot/Auftragserteilung


1. Ist eine Bestellung als Angebot/Auftrag zu qualifizieren, so ist dieses für den Besteller bindend und kann von uns innerhalb von zwei Wochen durch schriftliche Bestätigung angenommen werden.


2. Soweit den Angeboten/Aufträgen schriftliche Lieferungsangebote unsererseits vorausgegangen sind, sind diese lediglich für die Dauer von zwei Wochen als feste Vertragsangebote anzusehen.


§ 3 Konstruktionsänderungen, Farb-und Beizabweichungen


Geringfügige Abweichungen in den Maßen, in der Form und Farbe sowie Beizung sind uns gestattet und berechtigen den Käufer nicht zur Beanstandung. Wir liefern Oberflächenfarbtöne nach unseren jeweils bei Vertragsabschluss geltenden Farbkarten. Dem Käufer ist bekannt, dass eine entsprechende Abweichung in der Ansicht der Originalfarbe möglich ist. Durch technische Fortschritte bedingte Verbesserungen bleiben vorbehalten.


§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen


1. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten unsere Preise ab Werk einschließlich Verpackung. Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist in unseren Nettopreisen nicht eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.


2. Soweit sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt sind Rechnungsbeträge innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. Im übrigen gelten die gesetzlichen Regeln betreffend die Folgen des Zahlungsverzuges (8 % über dem Basiszinssatz ab dem 16. Tag ab Rechnungsstellung).


3. Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


§ 5 Versand


1. Der Versand erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Käufers. Um eine bestmögliche Behandlung der Ware zu gewährleisten, behalten wir uns vor, Art und Weg des Versandes selbst zu bestimmen. Bei Eintritt von Transportschäden kann eine Haftungsübernahme nur unter folgenden Bedingungen erfolgen: Die Packstücke sind vom Käufer unmittelbar bei der Anlieferung auf äußerlich einwandfreie Beschaffenheit zu überprüfen, wobei sichtbare Schäden sofort auf den Frachtpapieren der Spedition vermerkt werden müssen.


2. Bei verdeckten Schäden sind wir und der ausliefernde Spediteur innerhalb von vier Tagen unter Übersendung eines Schadensprotokolls zu benachrichtigen. Etwaig beschädigte Ware kann ohne unsere vorherige Zustimmung nicht an uns zurückgeschickt werden.


§ 6 Lieferzeit


1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.


2. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt weiter die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten.


3. Bei Bestellung auf Abruf ist der Käufer spätestens zwei Wochen nach dem bestätigten Termin zur Abnahme verpflichtet. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, sind wir berechtigt, den uns entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen.


4. Im übrigen ist dem Käufer bekannt, dass eine Bestellung auf Abruf mindestens sechs Wochen vor dem gewünschten Liefertermin bei uns eingegangen sein muss.


5. Bei Nichteinhaltung der Lieferfrist ist der Käufer erst dann zum Rücktritt berechtigt, wenn er uns eine angemessene Nachfrist gesetzt hat und diese verstrichen ist, ohne dass eine Lieferung erfolgt ist. Im übrigen haften wir für etwaige Verzugsschäden grundsätzlich nicht.


§ 7 Mängelrügen/Mängelhaftung


1. Mängelansprüche des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchung-und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß in Form einer schriftlichen Anzeige nachgekommen ist.


2. Soweit ein Mangel der Kaufsache vorliegt und dieser uns rechtzeitig gemeldet wurde, sind wir nach unserer Wahl zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Im Fall der Mangelbeseitigung tragen wir die Aufwendungen nur bis zur Höhe des Kaufpreises.


3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, ist der Käufer nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.


4. Im übrigen haften wir für weitere Mängel und Mangelfolgeschäden nicht, es sei denn, es liegt Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vor.


5. Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Gefahrenübergang (Aufgabe zum Versand).


§ 8 Eigentumsvorbehaltssicherung


1. Wir behalten uns das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem Liefervertrag vor. Beim vertragswidrigen Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Kaufsache zurückzunehmen. In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt ein Rücktritt vom Vertrag. Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt, der Verwertungserlös ist auf die Verbindlichkeit des Kunden – unter Abzug angemessener Verwertungskosten – anzurechnen.


2. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Kunde unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir ggf. Klage gem. § 771 ZPO erheben können. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gem. § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen Ausfall.


3. Der Käufer ist berechtigt, die Kaufsache im ordentlichen Geschäftsgang weiterzuverkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Kunde auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt.

Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug gerät und insbesondere keinen Antrag auf Eröffnung des Vergleichs-oder Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt. Ist dies aber der Fall, so können wir verlangen, dass der Kunde uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.


§ 9 Gerichtsstand/Erfüllungsort


Erfüllungsort ist unser Geschäftssitz (Walldorf). Für alle sich aus dem Vertrag unmittelbar oder mittelbar ergebenen Streitigkeiten ist das für Walldorf zuständige Gericht ausschließlich zuständig.


§ 10 Salvatorische Klausel


Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.


Informationspflicht seit dem 09.01.2016


Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit. Die Plattform finden Sie unter https://webgate.ec.europa.eu/odr/

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